Rechtsprechung
BayObLG, 27.09.2002 - Verg 18/02 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abhängigkeit der Erstattung der Kosten des Beigeladenen von der Antragstellung im Verfahren; Selbstständige Anfechtbarkeit eines Kostenbeschlusses; Voraussetzungen für die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts; Zulässigkeit der Nachholung der ...
- oeffentliche-auftraege.de
Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer: Kostengrundentscheidung kann auch nach Ablauf der Fünf-Wochen-Frist des § 113 Abs. 1 Satz 1 GWB beantragt werden
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kostenentscheidung im Nachprüfungsverfahren vor Vergabekammer - notwendige Aufwendungen des Beigeladenen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Aufwendungen des Beigeladenen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Kostenfestsetzung und Kostengrundentscheidung
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- ZfBR 2003, 205 (Ls.)
Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Jena, 13.09.2001 - 6 Verg 1/01
Kostenfestsetzung; Vergabekammerverfahren
Auszug aus BayObLG, 27.09.2002 - Verg 18/02
Die Kostengrundentscheidung, die auch die Aufwendungen der Beigeladenen umfassen muß, ist von der Vergabekammer von Amts wegen zu treffen (§ 128 Abs. 1 und Abs. 4 GWB; Art. 80 Abs. 2 Satz 2 BayVwVfG; vgl. Giehl Verwaltungsverfahrensrecht in Bayern Art. 80 V 1); sie hat auch darüber zu befinden, ob die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts notwendig war und die Anwaltskosten somit erstattungsfähig sind (vgl. BayObLGZ 2001, 76/80; Thür. OLG VergabeR 2002, 202; Jagenburg/Brück NJW 2002, 2677/2686).
- OLG München, 30.12.2011 - Verg 9/11
Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht des Rechtspflegers am Beschwerdegericht zur …
Wie auch vor der Vergabekammer gilt auch hier, dass ohne Kostengrundentscheidung kein Kostenfestsetzungsbeschluss ergehen darf, weil die Kostengrundentscheidung die Grundlage für die Kostenfestsetzung bildet (BayObLG vom 27.09.2002, Verg 18/02)" (Unterstreichungen nicht im Original). - VK Bund, 06.04.2017 - VK 1-17/17
Beschaffung von Körperschutzausstattung
Im Übrigen wäre über die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigen (als der Teil der Kostengrundentscheidung) von Amts wegen zu entscheiden (vgl. KG, Beschluss vom 10. August 2011, Verg 5/11, VK Baden- Württemberg, Beschluss vom 11. Februar 2011, 1 VK 76/10; BayObLG, Beschluss vom 27. September 2002, Verg 18/02). - VK Baden-Württemberg, 11.02.2011 - 1 VK 76/10
Aufwendungen der Beigeladenen erstattungsfähig?
Dabei ist auch darüber zu entscheiden, ob die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten notwendig war und die Rechtsanwaltskosten daher erstattungsfähig sind (vgl. Bayerisches Oberstes Landgericht, Beschluss vom 27.09.2002, Verg 18/02, Juris, Rn. 7).
- VK Nordbayern, 14.10.2002 - 320.VK-3194-17/02
Ergänzung eines Beschlusses der Vergabekammer um die Entscheidung bezüglich der …
Die hiergegen gerichtete Beschwerde der Beigeladenen zu 1 wies das Bayerische Oberste Landesgericht mit Beschluss vom 27.09.02 (Az. Verg 18/02) zurück. - OLG München, 28.02.2012 - Verg 16/11
Kostenfestsetzung vor der Vergabekammer durch das Beschwerdegericht?
Wie auch vor der Vergabekammer gilt auch hier, dass ohne Kostengrundentscheidung kein Kostenfestsetzungsbeschluss ergehen darf, weil die Kostengrundentscheidung die Grundlage für die Kostenfestsetzung bildet (BayObLG vom 27.09.2002, Verg 18/02)" (Unterstreichungen nicht im Original) und Beschluss des OLG München vom 30.12.2011, Verg 9/11. - OLG Rostock, 25.09.2003 - 17 Verg 4/03
Erstattung der notwendigen Aufwendungen einer Beigeladenen
Liegt insoweit keine Entscheidung vor, kann sie nicht im Rahmen eines Kostenfestsetzungsverfahrens, sondern nur durch nachträgliche Ergänzung des Beschlusses herbeigeführt werden (vgl. BayObLG, Beschluss vom 27.09.2002, Verg 18/02, zitiert in ZfBR 2003, 205). - BayObLG, 15.04.2003 - Verg 4/03
Kostenerstattung: Anwaltskosten nach Rücknahme des Nachprüfungsantrags im …
Die nachträgliche Ergänzung einer zunächst unvollständigen Kostengrundentscheidung der Vergabekammer ist grundsätzlich möglich (vgl. BayObLGZ 2001, 77; BayObLG vom 27.9.2002 - Verg 18/02) und begegnet hier keinen Bedenken. - VK Bremen, 20.03.2014 - 16-VK 1/14
Schadstoffbelasteter Boden zu verbringen: Entsorgungskosten sind …
Danach ist die Kostengrundentscheidung von der Vergabekammer von Amts wegen zu treffen (BayObLG, B. v. 27.9.2002 - Az.: Verg 18/02). - VK Hessen, 29.07.2004 - 69d-VK-82/03
Rücknahme des Nachprüfungsantrags: Kostenfolge
Nach Rücknahme des Nachprüfungsantrags ist die Einstellung des Verfahrens auszusprechen (§ 92 Abs. 3 VwGO analog); außerdem sind von Amts wegen die Kosten der Vergabekammer festzusetzen sowie über die Kostentragung der Verfahrensbeteiligten (Kostengrundentscheidung) und die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten zu entscheiden (so auch BayOLG, Beschl. v. 27.09.2002 Verg 18/02). - VK Hessen, 02.06.2004 - 69d-VK-69/02
Übereinstimmende Erledigungserklärung: Kostentragungspflicht
Bei Erledigung der Hauptsache ist die Einstellung des Verfahrens auszusprechen (§ 92 Abs. 3 VwGO analog); außerdem sind von Amts wegen die Kosten der Vergabekammer festzusetzen sowie über die Kostentragung der Verfahrensbeteiligten (Kostengrundentscheidung) und grundsätzlich über die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten zu entscheiden (vgl. BayOLG, Beschl. v. 27.09.2002 Verg 18/02). - VK Sachsen-Anhalt, 27.03.2007 - VK 2 LVwA LSA-12/06
Erstattung der zur Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen
- VK Bremen, 20.03.2014 - 16 VK 1/14
Schadstoffbelasteter Boden zu verbringen: Entsorgungskosten sind …
- VK Bremen, 14.03.2014 - 16-VK 1/14
Ausschreibung der Rückbauarbeiten und Neubauarbeiten für den Kajenneubau der …
- VK Sachsen-Anhalt, 22.05.2008 - 1 VK LVwA 5/08
Rücknahme des Nachprüfungsantrags: Erstattung der Kosten des AG?